PFARRE ALTMANNSDORF
   
Pfarrcaritas
 
PFARRCARITAS
 

Die Pfarrcaritas versteht sich als Serviceeinrichtung für Pfarrangehörige, die durch widrige Umstände plötzlich in Schwierigkeiten geraten sind. Dabei liegt der Schwerpunkt bei der Beratung und Abklärung, welche offiziellen Ansprüche eventuell geltend gemacht werden können, sowie Hilfen bei Behördenwegen.

In besonders dringenden Fällen kann auch mit Fahrscheinen oder Lebensmittelgutscheinen eine kurzfristige Überbrückungshilfe gewährt werden. In Ausnahmefällen ist auch die Übernahme von Miet- und Energiekosten in geringer Höhe möglich.

Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung sind:

•  Feststellung der Identität (Lichtbildausweis).
•  Hauptwohnsitz im Pfarrgebiet (Meldezettel).
•  Nachweis, dass eine Unterstützung durch den Fonds Soziales Wien (Sozialamt) oder durch das AMS nicht oder zumindest nicht schnell genug möglich ist.
•  Gegebenenfalls Nachweis über nicht vorhersehbare, höhere finanzielle Belastungen, die zum momentanen Engpass geführt haben.
•  Vorlage aller relevanten Unterlagen (Bankauszüge, Bescheide usw.).
•  Erkennbare Bereitschaft des/der Betroffenen, an der Lösung der Krise mitzuwirken.

Auf die Gewährung einer Unterstützung gibt es keinen Rechtsanspruch. Über die Gewährung bzw. Höhe einer eventuellen Unterstützung entscheidet ausschließlich der diensthabende Mitarbeiter der Pfarrcaritas.

Sprechstunde der Pfarrcaritas:

Mittwoch (ausgenommen Feiertag) von 10:00 bis 11:00 Uhr (nur bei Bedarf)
Voranmeldung im Pfarrbüro daher erforderlich!
Donnerstag (ausgenommen Feiertag) von 17:00 bis 18:00 Uhr
Voranmeldung im Pfarrbüro erwünscht!