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Die Pfarrcaritas versteht sich als Serviceeinrichtung für Pfarrangehörige, die durch widrige Umstände plötzlich in Schwierigkeiten geraten sind. Dabei liegt der Schwerpunkt bei der Beratung und Abklärung, welche offiziellen Ansprüche eventuell geltend gemacht werden können, sowie Hilfen bei Behördenwegen.
In besonders dringenden Fällen kann auch mit Fahrscheinen oder Lebensmittelgutscheinen eine kurzfristige Überbrückungshilfe gewährt werden. In Ausnahmefällen ist auch die Übernahme von Miet- und Energiekosten in geringer Höhe möglich. Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung sind:
Auf die Gewährung einer Unterstützung gibt es keinen Rechtsanspruch. Über die Gewährung bzw. Höhe einer eventuellen Unterstützung entscheidet ausschließlich der diensthabende Mitarbeiter der Pfarrcaritas.
Letzte Änderung: 13.10.2008 |
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