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Wir bieten in unserer Pfarre die
Taufe am 2. und 4. Sonntag an.
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| Die Taufanmeldung kann nur in der Wohnpfarre erfolgen. | |
| Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Pfarre taufen lassen wollen, erhalten Sie dazu von der Wohnpfarre nach der Taufanmeldung eine Tauferlaubnis. | |
| Bei der Anmeldung wird ein Taufgespräch vereinbart, bei dem nach Möglichkeit Eltern und Pate oder Patin mit dem Seelsorger zusammenkommen. |
| Geburtsurkunde des Kindes | |
| Meldezettel des Kindes Taufscheine der Eltern (bei Fehlen eines Taufscheines der Eltern muss vor dem Pfarrer eine „eidesstattliche Erklärung“ über die eigene Taufe abgegeben werden) | |
| Kirchlicher Trauungsschein der Eltern Heiratsurkunde bei nur standesamtlicher Ehe Vaterschaftsanerkennung bei unehelichem Kind | |
| Taufschein des Paten/der Patin mit Firmungsvermerk Kirchlicher Trauungsschein des Paten/der Patin (standesamtliche Heiratsurkunde genügt nicht) |
Die Person, die von der Familie, dem Pfarrer oder Täufling bestimmt wurde, muss:
| für diesen Dienst geeignet und dazu bereit sein, | |
| das 16. Lebensjahr vollendet haben, | |
| katholisch (und gefirmt) sein und das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben, | |
| überzeugend aus dem praktizierten christlichen Glauben leben und dadurch für den Täufling Beispiel gebend sein, | |
| unbescholten sein; | |
| sie darf nicht Vater oder Mutter des Kindes sein. |
Personen, die nicht (mehr) der katholischen Kirche angehören, können nicht Taufpate oder Taufpatin sein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Pfarrbüro.
Letzte Änderung: 24.04.2008
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