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Taufanmeldung

 

Wir bieten in unserer Pfarre die Taufe am 2. und 4. Sonntag an.
Es stehen zwei Uhrzeiten zur Auswahl: 11.30 oder 12 Uhr.

Bitte melden Sie die Taufe mindestens 4 Wochen
vor dem gewünschten Termin im Pfarrbüro an!

bulletDie Taufanmeldung kann nur in der Wohnpfarre erfolgen.
bulletWenn Sie Ihr Kind in einer anderen Pfarre taufen lassen wollen, erhalten Sie dazu von der Wohnpfarre nach der Taufanmeldung eine Tauferlaubnis.
bulletBei der Anmeldung wird ein Taufgespräch vereinbart, bei dem nach Möglichkeit Eltern und Pate oder Patin mit dem Seelsorger zusammenkommen.

Sie benötigen folgende Dokumente für eine Taufanmeldung:

bulletGeburtsurkunde des Kindes
bulletMeldezettel des Kindes Taufscheine der Eltern (bei Fehlen eines Taufscheines der Eltern muss vor dem Pfarrer eine „eidesstattliche Erklärung“ über die eigene Taufe abgegeben werden)
bulletKirchlicher Trauungsschein der Eltern Heiratsurkunde bei nur standesamtlicher Ehe Vaterschaftsanerkennung bei unehelichem Kind
bulletTaufschein des Paten/der Patin mit Firmungsvermerk Kirchlicher Trauungsschein des Paten/der Patin (standesamtliche Heiratsurkunde genügt nicht)

Voraussetzungen für das Patenamt:

Die Person, die von der Familie, dem Pfarrer oder Täufling bestimmt wurde, muss:

bulletfür diesen Dienst geeignet und dazu bereit sein,
bulletdas 16. Lebensjahr vollendet haben,
bulletkatholisch (und gefirmt) sein und das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben,
bulletüberzeugend aus dem praktizierten christlichen Glauben leben und dadurch für den Täufling Beispiel gebend sein,
bulletunbescholten sein;
bulletsie darf nicht Vater oder Mutter des Kindes sein.

 Personen, die nicht (mehr) der katholischen Kirche angehören, können nicht Taufpate oder Taufpatin sein.

 „Christen sind Getaufte“

 Weitere Informationen erhalten Sie im Pfarrbüro.

Letzte Änderung: 24.04.2008

 


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